Insassen-Unfallversicherung
Einen zusätzlichen Schutz im Falle eines Autounfalls stellt für die
Fahrzeuginsassen die Insassenunfallversicherung dar. Diese
Zusatzversicherung ist eine Summenversicherung, was soviel heißt, dass
im Falle eines Schadens der Versicherer unabhängig von der
Verschuldensfrage die vertraglich vereinbarte Versicherungssumme erbringt.
Einzige Voraussetzung ist jedoch, dass der Unfall in einem unmittelbaren
Zusammenhang mit dem Benutzen, Behandeln, Lenken, dem Abstellen sowie
Be- und Entladen des Kraftfahrzeuges zusammenhängt.
Zudem sind auch Unfälle abgesichert, die sich beim Ein- oder Aussteigen
ereignen.
Umfasst werden bei der Versicherung alle Personen, die laut Vertrag
berechtigte Insassen sind.
Invalidität, Tod eines Insassen, Tagegeld und ein Krankenhaustagegeld
können bei der Insassen-Unfallversicherung abgesichert werden.
Tritt innerhalb eines Jahres nach dem Unfall der Tod eines Insassen ein,
leistet der Versicherer die vertraglich abgesicherte Versicherungssumme.
Im Falle einer durch den Unfall verursachten Beeinträchtigung der
Arbeitsfähigkeit, trägt der Versicherer für die Dauer der ärztlichen
Behandlung das Tagegeld. Diese Zahlung wird längstens für ein Jahr gezahlt.
Führen die Folgen eines Unfalls bei einem Insassen zu einer dauernden
Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit,
leistet der Versicherer ebenfalls die vereinbarte Versicherungssumme.
Bei einer medizinisch notwendigen vollstationären Heilbehandlung in
einem Krankenhaus, wird dem Insassen für jeden Kalendertag ein
Krankenhaustagegeld vom Versicherer gezahlt. Diese Zahlung wird für
längstens zwei Jahren gewährleistet.
Der Unterschied zu einer herkömmlichen Unfallversicherung, deren
Versicherungsschutz für alle Lebensbereiche und in den meisten Fällen
einen Schutz von 24 Stunden am Tag bietet, besteht bei der
Insassenunfallversicherung darin, dass diese eine Deckung lediglich im
Zusammenhang mit einem Unfall des versicherten Fahrzeuges gewährt.
Deshalb ist sie in der Regel entbehrlich.
Versicherungsarten der Insassenunfallversicherung
Bei der Insassenunfallversicherung unterscheidet man zwischen zwei
unterschiedlichen Versicherungsarten – Platzsystem und Pauschalsystem.
Beim Platzsystem ist jeder Platz des Fahrzeugs mit einer vereinbarten
Summe einzeln versichert. Eine Sonderstellung hat hierbei der Platz des
Fahrers, denn dieser kann gänzlich von der Versicherung ausgeschlossen
oder aber auch als einziger versichert werden.
Bei mehr als einem Insassen findet keine Erhöhung der
Versicherungssummen statt.
Anders beim Pauschalsystem, bei diesem wird die Versicherungssumme für
das Fahrzeug im Ganzen festgelegt. Kommt es zum Versicherungsfall, wird
die Versicherungssumme durch die Anzahl der berechtigten Insassen zum
Schadenszeitpunkt geteilt.
Halten sich zum Schadenszeitpunkt mehr als ein Insasse in dem Fahrzeug
auf, erhöhen sich die Versicherungssummen um jeweils 50%.
